Die Masterarbeit im M. Ed. „Care“

HÖHERES LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN

Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt digital:

  • Anmeldeunterlagen hier herunterladen und ausfüllen
  • An die Betreuer:innen bzw. Zeichnungsberechtigten in den Fächern schicken
  • Von diesen unterzeichnen und zurücksenden lassen
  • Gesammelte Unterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de senden
  • In der E-Mail bitte den Arbeitstitel wiedergeben
Die Grafik in Blautönen zeigt eine lächelnde junge Frau am Laptop. Auf ihrem Schreibtisch sind ferner Bücher, ein Stethoskop und ein kleiner Arztkoffer zu sehen.
Bild generiert mit Gemini

Das Prüfungsamt der Heidelberg School of Education informiert, berät und begleitet Sie während Ihres Masterabschlussverfahrens.

ZEITPLANUNG

Das HSE-Prüfungsamt empfiehlt zur reibungslosen Übergang in den Vorbereitungsdienst folgende Zeitplanung:

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Zur Masterarbeit können Sie sich anmelden, wenn

  • Sie mindestens 60 Leistungspunkte (inkl. SPS) in Ihrem Master nachweisen können,
  • Sie das Schulpraxissemester erfolgreich erbracht haben (der separate Nachweis ist spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit vorzulegen),
  • Sie ggf. die im Rahmen der Zulassung zum Masterstudiengang festgelegten Auflagen sowie die nachträglich erbrachten Studienvoraussetzungen und -leistungen (z. B. Sprachkenntnisse) erbracht haben.

Eine separate Leistungsübersicht der Bildungswissenschaften ist nicht erforderlich.

Die Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg zum Lehramt an beruflichen Schulen sind hier zu finden.

PRÜFER:INNEN UND PRÜFUNGSBERECHTIGUNG

Prüfungsberechtigt sind:

  • Professor:innen und Privatdozent:innen der Universität,
  • Akademische Mitarbeiter der Universität, sofern die jeweilige Fakultät ihnen die Prüfungsberechtigung übertragen hat,
  • PH-Dozierende, sofern diesen von der jeweiligen Fakultät die Prüfungsberechtigung erteilt wurde.

Wenn Sie unsicher sind, ob Dozent:innen eine Arbeit betreuen dürfen, bitten wir um rechtzeitige Rücksprache mit dem HSE Prüfungsamt.

ANMELDEFORMULARE ZUR MASTERARBEIT

Die Anmeldeformulare stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen enthalten folgende Formulare, die von Ihnen selbst auszufüllen sind bzw. von den in den Teilstudiengängen des Master of Education für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen (Care) zuständigen Personen unterzeichnet werden müssen:

  1. Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit („1_Zulassungsantrag“), von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben
  2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  3. Zusage der Betreuerin bzw. des Betreuers („2_Betreuerzusage“), von Betreuer:in zu unterschreiben.
    Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit kann die Angabe des Zweitgutachters bzw. der Zweitgutachterin noch offen bleiben. Diese:r muss dem Prüfungsamt spätestens bei Abgabe der Masterarbeit mitgeteilt werden.
  4. Bestätigung des Zweitfachs: Hier ist das Formular „4_Bestaetigung_Zweitfach“ auszufüllen. Sollten Sie vorhaben, ihre Masterarbeit in den Bildungswissenschaften anzufertigen, ist das Formular „4_Bestaetigung_Zweitfach“ jeweils von beiden Fächern auszufüllen.
    Das Dokument muss nur ausgefüllt werden, wenn im Zweitfach (bzw. den beiden Fächern, in denen nicht die Masterarbeit angefertigt wird) noch bestimmte Auflagen zu erfüllen sind, Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen und/oder die 31 Leistungspunkte noch nicht erfolgreich erbracht wurden.
  5. Erklärung zur Masterarbeit („5_Erklaerung_Pruefung“), von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben.

FORMALE ZULASSUNG ZUR MASTERARBEIT

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und Vorlage der vollständigen Unterlagen versendet das Prüfungsamt der HSE das Zulassungsschreiben per E-Mail an Ihre studentische Universitätsadresse. Aus dem Schreiben geht auch hervor, bis wann spätestens die Masterarbeit abzugeben ist. 

ABGABE DER MASTERARBEIT

Die Masterarbeit wird bis auf Weiteres nur in digitaler Form ausschließlich beim Prüfungsamt der HSE eingereicht. Sie ist als PDF-Datei ist mit dem Dateinamen „Matrikelnummer_Nachname_Datum“ zu versehen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de zu senden.

Bitte nutzen Sie folgenden Text soll als Mailvorlage:

Betreff: Abgabe Masterarbeit digital

Liebes Prüfungsamt,

anbei übersende ich Ihnen meine Masterarbeit im Fach xx mit dem Titel yy.

Mit freundlichen Grüßen


Mit der Abgabe der Arbeit ist zudem eine Erklärung zur Urheberschaft an der Masterarbeit und zur Möglichkeit Dritter, die Arbeit einzusehen, vorzulegen (6_Erklaerung_Urheberschaft). Diese ist von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben.

Sollte seitens der Gutachter:innen ein Belegexemplar gewünscht sein, ist auch dieses nach vorheriger Terminabsprache nur beim Prüfungsamt der HSE abzugeben.

FRISTVERLÄNGERUNG

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann in Krankheitsfällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie dem Prüfungsamt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail zukommen lassen. Der Zeitraum der Krankschreibung wird zur ursprünglichen Bearbeitungszeit addiert.

In anderen Fällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Hierfür ist dem Prüfungsamt ein Verlängerungsantrag vorzulegen. Über den Antrag entscheidet der zentrale Prüfungsausschuss des M. Ed. Bitte reichen Sie den Antrag mindestens drei Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Bearbeitungsfrist ein. 

BEGUTACHTUNG MASTERABEIT UND AUSSTELLUNG VON ABSCHLUSSDOKUMENTEN

Beide Gutachter:innen haben bis zu sechs Wochen Zeit für die Bewertung der Masterarbeit.
Das Prüfungsamt der HSE stellt nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung die Abschlussdokumente aus; hierfür hat es bis zu sechs Wochen Zeit.

BESTEHENSBESCHEINIGUNG

Eine Bestehensbescheinigung kann ausgestellt werden, sofern alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen im Notenverbuchungssystem korrekt verbucht sind und die Masterarbeit auf jeden Fall von beiden Gutachter:innen als mindestens ausreichend eingestuft wird. Die Bestätigung der beiden Prüfer:innen muss uns unmittelbar von diesen zugehen.

Für die Ausstellung bitten wir um eine rechtzeitige Anfrage per E-Mail. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist allerdings laut Gebührenordnung der Universität Heidelberg gebührenpflichtig, da es sich um kein Pflichtdokument handelt, welches laut Prüfungsordnung ausgewiesen werden muss.

BEGLAUBIGUNGEN UND TRANSCRIPT OF RECORDS

Sollten Beglaubigungen von den Abschlussdokumenten/Transcript of Records benötigt werden, bitten wir diese vorab per E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Matrikelnummer zu beantragen. Falls Sie den Versand der Dokumente per Post wünschen, benötigen wir zudem die Angabe Ihrer aktuellen Anschrift und behalten uns vor, Portokosten zu berechnen. Wir lassen Ihnen dann entsprechend die Informationen zur Zahlungsabwicklung zukommen.

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SONDERFALL: GASTHÖRER:INNENSTATUS IM VORBEREITUNGSDIENST

Wenn Sie sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörer:innenstatus beworben haben oder künftig bewerben wollen, gelten folgende Regelungen, die auf den Webseiten der Regierungspräsidien zu finden sind:

  • Die Masterarbeit muss bis spätestens 15. Januar beim HSE-Prüfungsamt abgegeben worden sein; das HSE-Prüfungsamt empfiehlt eine Abgabe vor Weihnachten. Sämtliche Abschlussdokumente müssen dem Regierungspräsidium bis spätestens 31. März vorliegen, siehe Zeitplanung zum Sonderfall Gasthörer:innenstatus.
  • Des Weiteren müssen alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (in Präsenz) vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht worden sein. Es dürfen nur noch einzelne Modulprüfungen oder die Bewertung der Masterarbeit ausstehen. 

Weitere Informationen finden Sie hier.