Schulpraxissemester (GymPO I 2009)

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG FÜR DIE WISSENSCHAFTLICHE PRÜFUNG

Die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraxisemester gilt laut § 12 Abs. 1 (Gymnasiallehrerprüfungsordnung) und gemäß § 9 Abs. 1 (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft – Care) als Zulassungsvoraussetzung für die Wissenschaftliche Prüfung.

INFORMATIONEN ZUR ANMELDUNG

  • Die Anmeldung zum Schulpraxissemester erfolgt ausschließlich über die von der Schulverwaltung betreute Internetseite; anderweitige Absprachen sind unzulässig. Diese Regelung gilt auch für Praktikant/innen mit verkürzter Schulpraxis.
  • Die Anmeldung ist ab dem 20.04.2020 bis zum 15.05.2020 möglich.
  • Die Anmeldung erfolgt unter Angabe von Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Studienfächern und Matrikelnummer und kann jeweils nur für eine Schule erfolgen.
  • Sämtliche Bestimmungen und Informationen rund um das Schulpraxissemester finden Sie in der aktuellen Handreichung des Kultusministeriums.
  • Die Anmeldungen werden von den Schulen bearbeitet; diese erteilen Zusagen oder Absagen. Nach einer Absage können sich Interessent/innen sofort an einer anderen Schule bewerben.

EINREICHEN DER PRAXISSEMESTERBESCHEINIGUNG

Den Nachweis über das bestandene Schulpraxissemester erhalten Sie von der ausbildenden Schule am Ende Ihres Praxissemesters. Dieser ist beim Prüfungsamt der HSE (hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de) unmittelbar nach Erhalt einzureichen. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung unter Angabe Ihrer Matrikelnummer ausschließlich als PDF-Dateianhang per E-Mail zukommen.

ANERKENNUNG VON SCHULPRAKTIKA IM AUSLAND

Für Studierende nach GymPO I von 2009 gilt, dass nach Schulpraxis im Ausland (PAD oder vergleichbare Aufenthalte) noch ein vierwöchiges Praktikum an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert werden muss. Der Besuch der Begleitveranstaltungen vor oder nach dem Auslandsaufenthalt ist für Studierende nach GymPO I Pflicht, eine Freistellung ist nicht möglich.
 
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Schulpraktika im Ausland erfolgt laut Handreichung des Kultusministeriums durch das Landeslehrerprüfungsamt Karlsruhe.